Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Im Liegenschaftsbuch werden die Flurstücke beschrieben. Das Liegenschaftsbuch wird digital geführt und als Automatisiertes Liegenschaftsbuch ( ALB ) bezeichnet.
Es beschreibt die Liegenschaften des Kreisgebietes nach ihrer Lage, Nutzung und Größe. In Übereinstimmung mit dem Grundbuch werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten geführt. Nachrichtlich werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgehalten. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis, auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen und Flurbereinigungen sind im Liegenschaftsbuch enthalten.
Die Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch setzt ein "berechtigtes Interesse" voraus. Dieses liegt bei Eigentümern und Erbbauberechtigten vor.


