Liegenschaftskataster
Der Schutz des Eigentums und damit auch die Garantie des Eigentums an Grund und Boden ist ein Grundrecht unserer Verfassung. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Im Liegenschaftskataster werden die Eigenschaften der Grundstücke beschrieben. Im Grundbuch, das bei den Amtsgerichten geführt wird, werden die Rechte an und von Grundstücken nachgewiesen.
Grundbuch und Liegenschaftskataster werden in Übereinstimmung gehalten.
Das Vermessungs- und Katasteramt erfasst, verwaltet und liefert Geoinformationen.
Hierzu zählen u.a. Informationen zur Lage, zum Grenzverlauf, zur Nutzung und Größe der Flurstücke, sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen Aussagen zur Bodenqualität.
Die Fläche des Kreises Düren und angrenzende Gebiete werden in gedruckter und digitaler Form präsentiert. Zum Service des Amtes gehören Beratung und Auskünfte über Grundstücksangelegenheiten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte sowie Vermessungen aller Art.
Welche Katasterunterlagen braucht mein Architekt für die Bauplanung?
Wo bekomme ich Informationen zu Grundstücken?
Sie erhalten die Informationen in der Auskunft des Katasteramtes. Die Ansprechpartner/innen finden Sie rechts.
Mein Grundbesitz besteht aus mehreren Grund - / Flurstücken.<br>Wie kann ich diese Flächen zu einem einheitlichen Grundstück zusammenfassen?
Welche Kartenwerke gibt es über die Liegenschaftskarte hinaus?
Weitere Infos im WWW:
- Bezirksregierung Köln, Abt. 7, Geobasis NRW
Umfassende Information über die Produkte der Landesvermessung

