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Änderung der Nutzungsart

Kartenbeispiel
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Kartenbeispiel: Die verschiedenen Nutzungsarten vermitteln in einer farbigen Ausgabe der Liegenschaftskarte ein übersichtliches Bild der örtlichen Verhältnisse. Die differenzierte Erfassung wird zur Ableitung der Digitalen Grundkarte genutzt.

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Informationen über die Nutzung der Flurstücke (Nutzungsarten) werden z.B. für den Boden- und Umweltschutz, die Agrarförderung sowie statistische und steuerliche Zwecke benötigt. Trends und Prognosen zum " Flächenverbrauch" lassen sich hieraus ableiten. Grundlage für den Nutzungsartennachweis ist das Nutzungsartenverzeichnis, welches bundeseinheitliche Anwendung findet.

Das Liegenschaftskataster hat nach diesem Nutzungsartenkatalog die bei der Erhebung örtlich vorhandene, dauerhafte Nutzung nachzuweisen.

Im Grundbuch wird die vom Katasteramt erfasste Nutzung in gekürzter Form als Wirtschaftsart geführt und nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil. Konkret heißt dies, dass derjenige, der ein Recht an einem Grundstück erwerben will, sich nur mit Einschränkungen auf die Angabe der Tatsächlichen Nutzung im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster berufen kann. Auch baurechtlich können aus der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Nutzungsart keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Durch regelmäßige örtliche Vergleiche oder aus anderen Informationsquellen, wie z.B. Luftbildern, Benachrichtigungen anderer Behörden oder der Eigentümer werden die Angaben aktualisiert.

Das Katasteramt nimmt gerne Hinweise und Anträge von Bürgern entgegen, um im Liegenschaftskataster falsch nachgewiesene Nutzungsarten zu berichtigen. Nach Prüfung der beantragten Nutzungsänderung und ggf. Berichtigung des Liegenschaftskatasters werden Grundbuchamt und Finanzamt über die Änderung im Liegenschaftskataster informiert.

Arbeiten bzgl. Änderungen der Nutzungsart werden vom Katasteramt gebührenfrei durchgeführt.

 

Vermessungs- und Katasteramt

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