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Teilungsvermessung

Soll ein Grundstück in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt werden, so ist in der Regel eine Teilungsvermessung notwendig. Vor Beginn der örtlichen Vermessungsarbeiten wird vom Katasteramt eine Genehmigung bei dem zuständigen Bauordnungsamt eingeholt, ob die Teilung nach den geäußerten Wünschen möglich ist. Das Ergebnis der Vermessung wird den Eigentümern vor Ort bekannt gegeben, in einer Grenzniederschrift dokumentiert und anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen.

Die Ergebnisse der Übernahme -sogenannte Auflassungsschriften - werden den Eigentümern, dem Grundbuchamt und dem Finanzamt mitgeteilt und bilden die Grundlage z.B. für den Verkauf eines oder mehrerer Flurstücke.

Im Ausnahmefall kann die Teilung eines Flurstücks ohne örtliche Vermessung durchgeführt werden. Man nennt dies " Sonderung nach dem Katasternachweis ". Der Vorteil für die Eigentümer besteht darin, dass diese Teilung kostengünstiger ist. Allerdings bedarf diese Möglichkeit besonderer Voraussetzungen , die im Einzelfall zu klären sind.

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren erfolgt am konkreten Fall.

Fortführungsriss Teilungsvermessung
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Fortführungsriss Teilungsvermessung
Ein neuer Grenzstein wird gesetzt
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Ein neuer Grenzstein wird gesetzt
 

Vermessungs- und Katasteramt

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