Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Dabei sind die kommunalen Entwicklungsziele den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, welche für das Kreisgebiet Düren im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln festgelegt sind, anzupassen.
Im Flächennutzungsplan werden beabsichtigte Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen sowie Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan gilt nicht für Jedermann, sondern ist nur behördenverbindlich. Er bindet öffentliche Planungsträger, vor allem die Städte und Gemeinden, bei der Konkretisierung der Planungen auf der nächsten Ebene, der sog. verbindlichen Bauleitplanung, den Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen oder anderen Satzungen des Bauplanungsrechtes.
Flächennutzungspläne bedürfen nach der Beschlussfassung durch den Stadt-/Gemeinderat der Genehmigung durch die jeweilige Bezirksregierung als höhere Verwaltungsbehörde.
Zum Kartenserver:
- Flächennutzungsplan
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Kreis Düren einzusehen.

