Rechtsangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Das Rechtsamt der Kreisverwaltung ist nur für die Dezernate und Ämter der Kreisverwaltung zuständig. Neben der Rechtsberatung wirkt das Rechtsamt bei Bedarf auch bei der Vertragsgestaltung oder dem Erlass von Ortsrecht mit.
Ferner übernimmt das Rechtsamt für den Landrat des Kreises Düren als Behörde die Prozessvertretung vor Gericht. Die Wahrnehmung von Gerichtsterminen vor dem Oberverwaltungsgericht ist auch behördlicherseits den Volljuristen oder Rechtsanwälten vorbehalten. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Zivilsachen besteht Anwaltszwang, so dass auch die Verwaltung einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen muss.

