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Abfallbeseitigung

Kreise sind verpflichtet, die Hausmüllentsorgung und die Beseitigung sonstiger Abfälle aus dem gewerblichen Bereich für die Dauer von mindestens 10 Jahren planerisch sicherzustellen. Mit dieser abfallwirtschaftlichen Aufgabe hat der Kreis Düren den Zweckverband der Entsorgungsregion West (ZEW) beauftragt.

Die Getrennthaltung und ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung sonstiger Abfälle aus dem gewerblichen Bereich unterliegt der Überwachung des Amtes für Wasser, Abfall und Umwelt. Dies betrifft u.a. den Abfall in Gewerbebetrieben sowie Abfalltransporte. Die Abfallbehörde erteilt darüber hinaus Erzeuger- und Entsorgernummern.

Bei Umbau- oder Abbruchmaßnahmen fallen verschiedenste Abbruchabfälle an. Um hier eine ordnungsgemäße Abfallverwertung bzw. Abfallentsorgung sicherzustellen und im Interesse eines zügigen Arbeitsablaufes hat das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt eine Broschüre erarbeitet, welche die Maßnahmenträger und die mit der Abbruchmaßnahme beauftragten Unternehmen über alle maßgeblichen Vorschriften informiert.

Da im Kreis Düren große landwirtschaftliche Flächen intensiv genutzt werden, ohne dass die Landwirte aus einer eigenen Viehhaltung ausreichend Gülle oder Mist zu Dungzwecken nutzen können, fallen zahlreiche Klärschlammanlieferungen im Kreis Düren an. Hierfür sind entsprechende Voranzeigen vorzulegen, die Aufschluss über Mengen, Inhaltsstoffe und betroffene Flächen geben (siehe Klärschlamm und Bioabfall).

Die Kompostierung stellt eine sinnvolle Verwertung von Gartenabfällen und Bioabfällen dar. Bei der Abfallbehörde ist ein Hinweisblatt mit Tipps zur richtigen Kompostierung erhältlich.

Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen regelt eine Allgemeinverfügung für Pflanzenabfälle, die bei Pflegemaßnahmen auf Flächen anfallen, die unter Vertragsnaturschutz stehen oder wenn Schlagabraum mit Borkenkäferbefall zu beseitigen ist.

Grundsätzlich gilt für die Entsorgung von Abfällen, dass die Vermeidung Vorrang hat vor der Verwertung und nur als letzte Möglichkeit die umweltgerechte Beseitigung zulässig ist. Deshalb ist eine Trennung und separate Entsorgung von verschiedenen Abfällen, wie Elektroschrott, Batterien, Arzneimitteln und gefährlichen Schadstoffen notwendig. Für Informationen und Beratung in Zweifelsfragen steht die Abfallberatung der jeweiligen Gemeinde oder -speziell für Schadstoffe- des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) zur Verfügung.

 

Umweltamt

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