Allgemeiner Umweltschutz
Für die Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich bei Umweltfragen unmittelbar an das Umwelttelefon der Kreisverwaltung zu wenden.
Allgemeine Umweltfragen, für die in der Kreisverwaltung kein Amt konkret zuständig ist, werden durch das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt recherchiert, um z.B. politische Gremien ausreichend zu informieren. Dies betrifft z.B. die gebietsbezogene Feinstaubproblematik oder Fragestellungen zu eventuellen Strahlenbelastungen durch die im Kreisgebiet betriebenen Tagebaue
Bauvorhaben werden im Amt für Wasser, Abfall und Umwelt in der Regel unter verschiedenen umweltschutzrechtlichen Aspekten geprüft. Die Bauordnungsämter erhalten dann eine zusammengefasste Stellungnahme hinsichtlich der betroffenen umweltschutzrechtlichen Belange. Für Fragen zu Verfahrensstand, Prüfumfang, etc. steht ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

