Betrieblicher Umweltschutz
In Industrie- und Gewerbebetrieben, sonstigen Anlagen, Großhandel, Speditionen, der Landwirtschaft aber teilweise auch im privaten Haushalt werden wassergefährdende Stoffe gelagert oder gebraucht. Der Umgang mit diesen Stoffen muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben so erfolgen, dass weder Grundwasser, Bäche und Flüsse oder der Boden nachhaltig beeinträchtigt werden. Beispiele hierfür sind die Lagerung von Chemikalien vor dem Einsatz in einem Produktionsbetrieb, Tankstellen mit den Lagerungen, Zapfsäulen und Abfüllplätzen, aber auch die zahlreichen Heizöllagerbehälter in privaten Gebäuden.
Je nach Inhaltsstoffen können Abwässer aus Industriebetrieben kanzerogene oder erbschädigende Wirkung besitzen. Für die Einleitung in eine öffentliche Kanalisation ist hier eine sogenannte Indirekteinleitungsgenehmigung erforderlich, um durch eine spezielle Reinigungsanlage diese Stoffe zu eliminieren, bevor das Abwasser in den öffentlichen Kanal abgeleitet wird.
Seit Anfang des Jahres 2008 sind im Zuge der Umstrukturierung im Immissionsschutz verschiedene Aufgaben auf die Kreisebene verlagert worden. Für die technische Luftreinhaltung sowie Geruchsemissionen aus Anlagen ist das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt zuständig.

