Bodenschutz
In früheren Jahren wurde mit Abfall oder mit wassergefährdenden Stoffen nicht immer so umgegangen, wie es dem heutigen Kenntnisstand und den jetzigen Anforderungen entspricht. Dem entsprechend haben sich auf vielen Böden im Laufe der Zeit Schadstoffe angereichert.
Der Kreis Düren hat in den letzten Jahren systematisch rd. 7.000 Flächen ermittelt, auf denen sich Schadstoffe angereichert haben könnten. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um alte Verfüllungen und Abfallablagerungen (sog. Altablagerungen) sowie Grundstücke, auf denen früher Gewerbebetriebe ansässig waren (sog. Altstandorte). Diese Flächen werden in den nächsten Jahren im Rahmen des Bodenschutzkonzeptes sukzessive näher bewertet sowie ggf. untersucht und saniert. In gleicher Weise werden in den nächsten Jahren die vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe hinsichtlich eventueller Bodenbelastungen behandelt.
- Bodenschutzkonzept
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- Aktueller Bodenschutzbericht
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Altablagerungen und Altstandorte, durch die Gefahren hervorgerufen werden, sowie sonstige Flächen, von denen durch Schadstoffe Gefahren ausgehen (Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) werden künftig in einem Kataster geführt. Dies gilt auch für Grundstücke/ Flächen, für die ein entsprechender Gefahrenverdacht besteht.
Die Böden im Kreisgebiet außerhalb bebauter Ortslagen weisen flächenhaft sowohl aufgrund ihrer verschiedenen natürlichen Zusammensetzung als auch der verschiedenen Nutzungseinflüsse unterschiedliche Gehalte an Metallen, Schwermetallen und andere Stoffen auf. Die flächenhafte Verteilung wurde für ausgewählte Stoffe im gesamten Kreisgebiet untersucht und in Form einer digitalen Bodenbelastungskarte aufbereitet. Diese stellt u.a. eine wichtige Grundlage für Planungsentscheidungen und Nutzungsempfehlungen dar.
Zur Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit wird jedes Jahr ein Bodenschutzbericht erstellt, in dem u.a. über die laufenden Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen informiert wird. Zudem besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich z.B. bei Kauf- oder Verkaufsabsichten, im Rahmen von Miet- und Pachtverhältnissen, für Bankbürgschaften oder bei Abschluss von Sachversicherungen Auskünfte bezüglich der vorhandenen Erkenntnisse über Bodenbelastungen einzuholen.
Zum Schutz der Böden sind größere Veränderungen der Bodenstruktur wie das Auf- und Einbringen von Materialien oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht anzeigepflichtig. Der Einbau von Recyclingmaterial oder sonstigen verwertbaren Abfällen/ Reststoffen in technische Bauwerke wie z.B. Straßen- und Wegebefestigungen oder Lärmschutzwälle bedarf wegen möglicher Auswirkungen auf Böden und Grundwasser vorab einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Etwa 100 mal pro Jahr kommt es im Kreis Düren vor, dass durch Unfälle oder sonstige gezielte oder unfreiwillige Handlungen eine Gefährdung von Boden, Grundwasser oder Gewässern entsteht. Für diese Öl- und Giftunfälle ist beim Amt für Wasser, Abfall und Umwelt ein ständiger Bereitschaftsdienst eingerichtet, der unmittelbar über das Umwelttelefon oder rund um die Uhr über die Kreisleitstelle (Tel.Nr. 02421/ 5590) alarmiert werden kann.

