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Vorkaufsrecht für Grundstücke in rechtskräftigen Landschaftsplänen

Durch die Änderung des Landschaftsgesetzes NRW (LG) vom 03.05.2005 (SGV. NRW 791) steht den Kreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Landschaftsplanung gemäß § 36 a LG im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes für die Umsetzung der im Landschaftsplan nach §§ 20, 22, 23 sowie 26 getroffenen Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

Im Kreisgebiet Düren sind fünf Landschaftspläne rechtsverbindlich.

Die Geltungsbereiche dieser Landschaftspläne erstrecken sich auf folgende Gemeinde-/Stadtbereiche

  • Landschaftsplan Ruraue: Düren, Niederzier, Inden, Jülich, Merzenich und Linnich (jeweils teilweise)
  • Landschaftsplan Vettweiß: Kreuzau und Nideggen (jeweils teilweise) sowie Vettweiß (vollständig)
  • Landschaftsplan Kreuzau/Nideggen: Kreuzau und Nideggen (in Verbindung mit dem Landschaftsplan Vettweiß sind beide Kommunen vollständig abgedeckt)
  • Landschaftsplan Heimbach: Stadt Heimbach (vollständig)
  • Landschaftsplan Hürtgenwald: Hürtgenwald (vollständig)

Hinweis:
Die Stadt-/Gemeindegebiete Langerwehe, Aldenhoven, Nörvenich und Titz liegen nicht innerhalb von LP, so dass für diese Bereiche kein Vorkaufsrecht gemäß § 36 a LG gegeben ist

Verträge über Flächen in festgesetzten Naturschutzgebieten (§ 20 LG), die sich innerhalb der Geltungsbereiche dieser o. a. Landschaftspläne befinden, sind dem Kreis Düren zur Entscheidung über die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes vorzulegen.

Ob dieses Kriterium erfüllt ist, können Sie mit Hilfe des nachfolgenden Kartenservers ermitteln. Hier stehen Ihnen neben verschiedenen topografischen Kartenwerken auch die Liegenschaftskarte zur Verfügung. Neben den Zoomfunktionen durch die verschiedenen Kartenwerke besteht auch die Möglichkeit gezielt über die Eingabe der Adresse oder des Flurstückskennzeichens den benötigten Kartenausschnitt zu visualisieren.

Verträge zu Flächen, bei denen der Kreis Düren über ein Vorkaufsrecht nach § 36 a Landschaftsgesetz NRW entscheidet, sind in der kartografischen Darstellung grün schraffiert.

 

Amt für Landschaftspflege und Naturschutz

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