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Kreis Düren

Örtliche Planung

Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte 

  • die Bestandsaufnahme der Angebote,
  • die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
  • die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Der Kreistag des Kreises Düren hat – nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 13. Dezember 2022 – in seiner Sitzung am 28. März 2023 das Pflegegutachten 2022 zur Kenntnis genommen und auf Basis einer gleichbleibenden Versorgung festgestellt.

Diese Planung ist bis zur Aktualisierung gültig.

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Kontakt

Sozialamt

Ansprechpartnerin

Frau Insa Breuer
Sachbearbeitung

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Bildnachweise

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