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Kreis Düren

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Pflegewohngeld

Was ist Pflegewohngeld?

Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen. 

Wer aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage ist, die Investitionskosten selbst zu tragen, kann in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen hierfür einen Zuschuss, das so genannte Pflegewohngeld bekommen. Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.

Kontakt

Sozialamt

Antragsaufnahme

Frau Anni Ramm
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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