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Kreis Düren

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Eingliederungsvereinbarung

Eine Eingliederungsvereinbarung ist die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der job-com. Sie wird mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person geschlossen. Darin wird verbindlich festgelegt, welche Leistungen Sie zur Eingliederung in Arbeit erhalten und welche Bemühungen Sie in welcher Häufigkeit zu unternehmen haben, um dieses Ziel zu erreichen. Die Eingliederungsvereinbarung wird i.d.R. für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen, bei Bedarf angepasst und nach Ablauf der vereinbarten Zeit fortgeschrieben.

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