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Kreis Düren

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Wohngeld


Der Bezug von Bürgergeld schließt Ansprüche auf Wohngeld aus. Ist der etwaige Anspruch auf Wohngeld höher als der Anspruch auf Bürgergeld, kann auf die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden. Ist der Wohngeldbetrag geringer als das Bürgergeld haben Sie die Wahlmöglichkeit. Ist der Wohngeldanspruch in der Kombination mit der Gewährung von Kindergeldzuschlag höher als der Anspruch auf Bürgergeld, so ist in diesem Fall auch der Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen. 
Wohngeld ist bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen. 

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