Die
Stabsstelle Kreisentwicklung und Planung
| Verkehr im Kreis Düren |
| Aachener Verkehrsverbund (AVV) | Ansprechpartner: |
| Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) und seine Managementgesellschaft AVV-GmbH haben ihren Sitz in Aachen. Dem Zweckverband ist die Entscheidung über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV übertragen. Er hat auf die Bildung eines Gemeinschaftstarifes und einheitliche Beförderungsbedingungen sowie auf ein koordiniertes Verkehrsangebot hinzuwirken. | Günter Olef |
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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) | |
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Am 16.12.2003 hat der Kreistag des Kreises Düren die 1.
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beschlossen. | |
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Straßengebundener ÖPNV | |
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Gemäß § 3 Abs.1 des Regionalisierungsgesetzes NW (RegG NW) vom 07. März 1995 sind die Kreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und damit zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Demzufolge entscheidet der Kreis Düren im Einvernehmen mit seinen Kommunen über das Fahrplanangebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Außerdem setzt der Kreis Düren in Kooperation mit dem Aachener Verkehrsverbund und den kommunalen Verkehrsunternehmen die Qualitätsstandards im ÖPNV fest. | |
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Schienenpersonennahverkehr (SPNV) | |
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Gemäß § 5 Abs.1 und Abs.3 des Regionalisierungsgesetzes NW (RegG NW) vom 07. März 1995 bilden die Kreise und kreisfreien Städte zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung des SPNV einen Zweckverband. In der Region Aachen bilden die Kreise Aachen, Heinsberg und Düren sowie die Stadt Aachen den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV). | |
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ÖPNV-Nahverkehrsplan | |
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In den Nahverkehrsplan des Kreises Düren sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Busfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten darzustellen sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Der Nahverkehrsplan hat darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten. | |
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Integriertes Gesamtverkehrsgutachten | |
Der Kreis Düren hat für sein Kreisgebiet ein integriertes Gesamtverkehrsgutachten erstellen lassen.
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Radwanderwege | |
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In seiner neuen Radwanderkarte hat der Kreis Düren sein überarbeitetes Radwanderwegenetz präsentiert. Mit über 650 km Länge wird ein zusammenhängendes flächendeckendes Radwegenetz angeboten. Kreisübergreifende und überregionale Routen wie das landesweite Radwegenetz, die Kaiserroute, die Wasserburgenroute, das Hohes Venn/Eifel Radroutennetz und der Ruruferradweg wurden in die Radwanderkarte des Kreises Düren integriert. Dem Kartenteil ist eine umfassende, mit vielen Bildern, Erklärungen und Informationen versehene Begleitbroschüre beigefügt. Eine lückenlose Beschilderung des Kreisradwandernetzes ist als nächster Schritt geplant. |