Kreisdirektor Georg Beyß
Der Kreisdirektor (allgemeiner Vertreter des Landrats)
Der Kreisdirektor ist der allgemeine Vertreter des Landrates und ist für 8 Jahre durch den Kreistag gewählt. Er muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben sowie über eine mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen.
Kurzlebenslauf:
- Geboren 1956 in Jülich
- Grundschulbesuch in Jülich
- Abitur am Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich
- Wehrdienst als Soldat auf Zeit (SaZ 2) in Hamburg und Lüneburg/Ausbildung zum Artillerieoffizier/derzeitiger Dienstgrad: Oberst der Reserve
Berufliche Grundlagen:
- Jurastudium in Bonn und anschließend Referendarausbildung/zwei Prädikatsexamen
Beruflicher/politischer Werdegang:
- Tätigkeit im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (1986-1987)
- Rechtsamtsleiter bei der Stadt Erkelenz (1987-1988)
- Dezernent bei der Kreisverwaltung Heinsberg (1988-2001)
- Dezernent bei der Kreisverwaltung Düren (seit 2001)
- Kreisdirektor des Kreises Düren seit 01.01.2004

