Regelung gilt ab 1. April
Für dieses Serviceangebot außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird ab dem 1. April 2026 - ausschließlich samstags - eine pauschale Benutzungsgebühr von 8 Euro je Besuch erhoben. Damit wird der erhöhte Personal- und Organisationsaufwand ausgeglichen.
Wichtig: Die Nutzung der Samstagsangebote ist freiwillig. Alle Termine von Montag bis Freitag sowie zahlreiche Online-Services werden weiterhin ohne eine zusätzliche Benutzungsgebühr angeboten. Terminbuchungen sind über die Internetseite möglich.


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