"Sicherheit der Bürger geht vor"
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zunächst die Abrissverfügung des Kreises Düren für die beiden Häuser, die sich eine Giebelwand teilen, bestätigt. Da der Eigentümer des Hauses im Altwyk 25 sein Gebäude nicht abreißen lassen möchte, wird dort nun eine zweite – eigene – Giebelwand errichtet, sodass die Standsicherheit des Hauses wieder hergestellt werden kann. Ein Abriss ist daher nicht mehr erforderlich. „Der Kreis Düren akzeptiert diese Vorgehensweise und besteht nicht auf den vollständigen Rückbau. So kann das Gebäude erhalten bleiben“, sagt Dr. Alexander Gies, Leiter des Rechtsamtes des Kreises Düren. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohnerinnen und Bewohner ist Priorität Nummer eins. Daher müssen wir sicherstellen, dass keine Gefahr von den Gebäuden ausgeht. Wir sind sehr froh, dass diese Lösung nun das Ende der monatelangen Geschichte schreibt.“
Die Bauarbeiten sind in vollem Gange und sollen nach derzeitigem Stand im April abgeschlossen sein. Das Nachbarhaus in der Rurstraße 1 kann danach abgerissen werden und der bisher abgesperrte Bereich wieder vollständig von allen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden. Das Rechts- sowie das Bauordnungsamt des Kreises Düren standen mehrere Monate mit den Eigentürmern in Kontakt, die zunächst Klage gegen die Abrissverfügung eingereicht hatten.
„Wenn die Standsicherheit wieder hergestellt und das Nachbargebäude abgerissen ist, werden die Einschränkungen sofort aufgehoben. Für uns ist ein Abriss immer das letztmögliche Mittel, aber leider in manchen Fällen unvermeidbar“, sagt Stefan Heuser, Leiter des Bauordnungsamtes des Kreises Düren.

