Einkommensgrenze entscheidend
Bürgerinnen und Bürger aus Düren und Jülich können den Wohnberechtigungsschein bei ihrer jeweiligen Stadt beantragen. Im Zuge der Digitalisierung der Kreisverwaltung Düren wurde ein Online-Verfahren entwickelt, das schnell, sicher und ortsunabhängig bedient werden kann. Alle erforderlichen Unterlagen können unmittelbar in den Online-Antrag integriert werden.
Menschen mit geringem Einkommen können den Wohnberechtigungsschein beantragen und somit öffentlich geförderte Wohnungen oder Häuser beziehen. Deren Miete ist im Vergleich günstiger. Die jährliche (Netto-) Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt liegt bei 23.540 Euro im Jahr, bei zwei Personen bei 28.350 Euro; für jede weitere Person liegt die Grenze zuzüglich bei 6.530 Euro.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und zum Online-Formular gibt es unter https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/Amt65/Wohnberechtigungsschein.php (Öffnet in einem neuen Tab)

