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Kreis Düren

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Wohnberechtigungsschein kann jetzt auch online beantragt werden

Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins für Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren (mit Ausnahme der Städte Düren und Jülich) ist nun auch online möglich.

Einkommensgrenze entscheidend

Bürgerinnen und Bürger aus Düren und Jülich können den Wohnberechtigungsschein bei ihrer jeweiligen Stadt beantragen. Im Zuge der Digitalisierung der Kreisverwaltung Düren wurde ein Online-Verfahren entwickelt, das schnell, sicher und ortsunabhängig bedient werden kann. Alle erforderlichen Unterlagen können unmittelbar in den Online-Antrag integriert werden.

Menschen mit geringem Einkommen können den Wohnberechtigungsschein beantragen und somit öffentlich geförderte Wohnungen oder Häuser beziehen. Deren Miete ist im Vergleich günstiger. Die jährliche (Netto-) Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt liegt bei 23.540 Euro im Jahr, bei zwei Personen bei 28.350 Euro; für jede weitere Person liegt die Grenze zuzüglich bei 6.530 Euro. 

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und zum Online-Formular gibt es unter https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/Amt65/Wohnberechtigungsschein.php (Öffnet in einem neuen Tab) 

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