Datenschutz, Rechlicher Hinweis, Elektronische Kommunikation
Datenschutz
Datennutzung
Der Kreis Düren verarbeitet in den Bereichen "Bürgerservice" (z.B. Reservierung KFZ-Wunschkennzeichen, VHS-Kurse, Medienbestellung etc.) Ihre personenbezogenen Daten nur für Service-Zwecke innerhalb der Kreisverwaltung Düren
Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten, erteilen Sie dem Kreis Düren die Erlaubnis, diese zu speichern und für Abwicklungsprozesse innerhalb der Kreisverwaltung zu verwenden. Es werden nur Daten gespeichert, die unbedingt für die Abwicklungsprozesse notwendig sind.
Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
Der Kreis Düren leitet Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.
Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Kreis Düren stellt wirksame Verfahren gegen Verlust, Missbrauch sowie unberechtigte und unbefugte Zugriffe, Offenlegung, Veränderung und Löschung bereit.
Datenintegrität
Ihre personenbezogenen Daten werden nur für Abläufe/Zwecke, für die diese erhoben wurden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen; insbesondere des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen werden eingehalten.
Rechtlicher Hinweis
1. Inhalt der Hompage
Die Homepage des Kreises Düren dient Informationszwecken sowie der Darstellung der Aufgaben, die der Kreis Düren als Träger öffentlicher Verwaltung wahrnimmt.
Die Homepage dient nicht kommerziellen Zwecken.
2. Links und Frames
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3. Markenrecht
Unter Bezug auf die jüngste Rechtsentwicklung sowie bekannt gewordener "Abmahnungen" aufgrund der Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe weist der Kreis Düren darauf hin, dass er bestrebt ist, keinerlei fremdgeschützen Markennamen zu verwenden bzw. die Eintragung solcher Begriffe im Rahmen der gesetzten Möglichkeiten zu beobachten. Ein tägliches Verfolgen der vom Deutschen Marken- und Patentamt eingetragenen Marken ist hingegen nicht zumutbar.
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Elektronische Kommunikation - § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verweigerung zur Zugangseröffnung des Kreises Düren
für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten
(gültig nach Inkrafttreten des neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW)
Der elektronische Zugang zur Verwaltung des Kreises Düren - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per Email-Adresse, für Email-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
