Inhalt anspringen

Kreis Düren

Infos für positiv Getestete und Kontaktpersonen

Die aktuelle Infektionslage im Kreis Düren, wie auch im gesamten Bundesgebiet, ist hochdynamisch.

Nur mit Hilfe der Eigenverantwortung von Infizierten und Kontaktpersonen kann die Ausbreitung weiter eingeschränkt werden, denn aufgrund der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Fälle kann die Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr in vollem Umfang erfolgen. Das Gesundheitsamt des Kreises Düren weist daher darauf hin, dass Betroffene gemäß der Coronatest- und Quarantäneverordnung des Landes NRW verpflichtet sind, sich eigenverantwortlich und automatisch in Quarantäne zu begeben.

Ausbreitung des Corona-Virus: Automatische Quarantäne 

Das bedeutet Quarantäne

Folgende Maßnahmen sind während der Quarantäne einzuhalten:

  • direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft
  • kein Verlassen der Unterkunft während der Quarantäne, auch nicht zum Einkaufen oder zum Ausführen eines Hundes
  • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft müssen strikt vermieden werden.
  • Kontakte zu anderen, nicht in der Quarantäne befindlichen Menschen innerhalb der Unterkunft sind nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel bei Betreuungsbedarf). Dann müssen wichtige Verhaltensregeln eingehalten werden, wie das Tragen einer medizinischen Maske, gute Handhygiene und ausreichendes Lüften in den Räumen.
  • Der eigene Garten, der Balkon oder eine Terrasse dürfen genutzt werden – aber nicht, um andere Menschen zu treffen.
  • Die Wohnung darf nur verlassen werden, um einen PCR-Corona-Test durchführen zu lassen. Dabei ist es sehr wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, medizinische Maske tragen).

Informationspflicht

Personen mit positivem Testergebnis (infizierte Personen) müssen unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte informieren. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht- oder nicht-belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt (über 10 Minuten) kein Abstand von 1,5 Metern untereinander eingehalten wurde und keine medizinischen Masken getragen wurden. Die informierten Personen müssen sich wie unter der Kategorie "Kontaktpersonen" beschrieben verhalten.


Zurück zur Übersicht:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • CC0, pixabay.com
  • CC0, pixabay.com
  • ©Lisa - stock.adobe.com