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Kreis Düren

Informationen zum Coronavirus - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere FAQ

1. Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und deren Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. 
Isolierung für Infizierte
Die Isolationsdauer für Infizierte beträgt 10 Tage. Sie wird gerechnet ab dem ersten Tag des Symptombeginns, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen. Liegen keine Symptome vor oder lag der Symptombeginn mehr als 48 Stunden vor dem positiven Testergebnis, so zählt der Tag des Abstriches der zum ersten positiven Test geführt hat. Eine Vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne ist ab Tag 5 der Isolierung vorrangig mit qualifiziertem Schnelltest als Fremdtestung in einem Testzentrum, Arztpraxis oder Apotheke möglich. Ist dieser negativ endet die Isolierung automatisch. Ist der Schnelltest weiterhin positiv, so kann 2 Stunden später das Verfahren wiederholt werden. Am Tag 10 endet die Isolierung ohne weitere Testung. In Ausnahmefällen erfolgt die Freitestung mittels PCR-Test. Dies wird nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Düren durchgeführt.Quarantäne für Kontaktpersonen (K1-Haushaltskontakte)
Die Absonderungspflicht für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen entfällt. Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen, die über ein positives Testergebnis informiert wurden, wird jedoch empfohlen für 5 Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und, sofern möglich, im Homeoffice zu arbeiten.

Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur, Nutzung von Selbsttests und Bürgertestung) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen.KITA- und Schulkindern mit einem positiven Fall im Haushalt wird empfohlen, 5 Tage der Einrichtung fernzubleiben und am 5. Tag mindestens einen Antigenselbsttest durchzuführen. Am 6. Tag kann, bei negativem Test, die Einrichtung wieder besucht werden.

Treten innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind diese Personen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen. 

 
Zur Vorlage beim Arbeitgeber reicht der Nachweis des positiven Testnachweis vom 1. positiven Fall im Haushalt.
Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne
Geboosterte Menschen (insgesamt drei Impfungen; egal welche Impfstoffkombination): keine zeitliche Begrenzung
Geimpfte Genesene (PCR-bestätigte Infektion und davor oder danach mindestens eine Impfung): keine zeitliche Begrenzung
Doppelt Geimpfte: wenn die zweite Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt
Genesene: Wenn die Erkrankung weniger als 3 Monate zurückliegt

2. Grundsätzlich werden vom Gesundheitsamt keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht der positive Testnachweis.

3. Wo finde ich Informationen zu aktuellen Test- und Quarantänebedingungen?
 https://www.land.nrw/corona (Öffnet in einem neuen Tab)

4. Wann kommt der neue Impfstoff von Novavax?
Der Impfstoff von Novavax ist in den Impfstellen in der Dürener Innenstadt sowie in Nideggen verfügbar. Somit sind nun in allen Einrichtungen Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Novavax möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Impfung mit Novavax nur als Erstimmunisierung angeboten wird. Das bedeutet, Sie dürfen noch keine Impfung erhalten haben oder bereits infiziert gewesen sein.

5. Wie bekomme ich einen Erkrankungsnachweis/Genesenennachweis?
Das positive Testergebnis (PCR) kann in einer Apotheke vorgelegt werden. Dort wird es eingescannt und ein QR-Code erstellt. Dieser kann in die Warn-App eingefügt werden. 

6. Wie lange gilt der Genesenenstatus?
Der Status „Genesen“ gilt für die Dauer von 90 Tagen ab dem positiven PCR-Ergebnis. Der Status „Geimpft-Genesen“ gilt darüber hinaus ohne zeitliche Begrenzung. 

Erläuterungen und Hinweise

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