Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde gemäß § 53 Abs.1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 03.03.2023 aufgestellt und vom Landrat am selben Tag bestätigt.
Der Entwurf wurde mit Drs.Nr. 86/23 dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag vorgelegt. Zudem wurde er dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Kreises Düren besteht aus zwei Bänden. Im Band 1 sind die Bilanz (§ 42 KomHVO NRW), der Anhang (§ 45 KomHVO NRW) sowie der Lagebericht (§ 49 KomHVO NRW) und ergänzende Anlagen enthalten. Band 2 beinhaltet das eigentliche Zahlenwerk des Jahresabschlusses (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen inklusive Analyse der Ziele/Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse).
Das Rechnungsprüfungsamt wird nach Abschluss seiner Prüfungen einen Prüfbericht erstellen, welcher anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss erörtert wird. Dem Kreistag obliegt im Anschluss an die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss die Beschlussfassung über den Jahresabschluss. In diesem Zusammenhang
- nimmt der Kreistag den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zur Kenntnis,
- stellt der Kreistag den geprüften Jahresabschluss fest,
- entscheidet der Kreistag über die Behandlung des Jahresüberschusses ( hinsichtlich der Frage, welchen Teil des Eigenkapitals dieser zugeführt werden soll),
- erteilen die Kreistagsmitglieder dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.
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