Es muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen genannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers (job-com), an denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.