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Kreis Düren

Abwesenheit, Ortsabwesenheit

Es muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen genannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers (job-com), an denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.

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