Im Flurstücks- und Eigentümernachweis werden die Flurstücke hinsichtlich Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, tatsächlicher Nutzung und Angaben zur Buchung und Eigentum beschrieben. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt zudem ein Nachweis über die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Des Weiteren sind Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen und Flurbereinigungen im Flurstücks- und Eigentümernachweis enthalten.
Die Eigentümerangaben werden ausschließlich bei Darlegung eines berechtigten Interesses bereitgestellt.
Gebühren
Die Gebühr für analoge und digitale Auszüge aus dem Flurstücks- und Eigentümernachweis ist abhängig von der Art des Abrufs (automatisierte oder manuelle Bereitstellung) und der Größe/Anzahl des Ausdrucks. Genaue Informationen können bei der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes erfragt werden.