Allgemeines
Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer müssen Sie künftig die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in Ihrem Führerschein eintragen lassen.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch das „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“. Ergänzt wird dieses Gesetz durch die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes“.
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Ziel der Vorschriften ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Die Mehrheit der Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer in der Gemeinschaft führt ihren Beruf bislang ausschließlich auf der Grundlage ihres Führerscheines aus.
Ab dem 9. September 2008 müssen Sie als Busfahrerin oder Busfahrer zusätzlich zur Führerscheinausbildung einen geeigneten Qualifikationsnachweis besitzen. Für LKW-Fahrerinnen und Fahrer gilt diese Regelung ab dem 9. September 2009 .
Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahrerinnen und Fahrer eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufes wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.
Wer nach den angegeben Terminen Fahrzeuge ohne eine Qualifizierung oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit , die eine Geldbuße nach sich zieht.
Kontrollen erfolgen unter anderem durch die Polizei, das Bundesamt für Güterverkehr und die Arbeitsverwaltung der Bundesländer.
Erforderliche Unterlagen und persönliche Vorsprache
Für welche Fahrer und Fahrerinnen gilt das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz?
Welche Fahrten sind ausgenommen?
Wo und wie können Sie die Grundqualifikation erwerben?
Nachweise über die Grundqualifikation oder Weiterbildung
Eintragung der nachgewiesenen Grundqualifikation oder Weiterbildung im Führerschein
Gebühren
Links & Downloads
Weiter Informationen im WWW
Kontakt
Bei Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle gerne persönlich oder unter 02421/221036999 zur Verfügung.