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Kreis Düren

Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse müssen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Zuständigkeit richtet sich danach, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, nicht danach welche Fahrschule Sie besuchen möchten. Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollten Sie zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt stellen, da das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt.

In manchen Fällen erledigt die ausbildende Fahrschule sämtliche Formalitäten. Selbstverständlich nehmen wir aber Ihre Antragsunterlagen auch direkt entgegen.

Nach Überprüfung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Von dort aus wird die Fahrschule hierüber informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.

Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig zu beantragen. Die Ausstellung eines Kartenführerscheins erfolgt in der Rergel erst, wenn alle Fahrerlaubnisklassen bestanden sind. Für die bereits bestandenen Fahrerlaubnisklassen kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie sollten jedoch bei einem Mehrfachklassenantrag bedenken, dass Prüfungsunterlagen und der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Eingang bei der Prüfstelle grundsätzlich nur ein Jahr gültig sind und dies bei Ihrer Zeitplanung berücksichtigen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz (nicht nach dem Ort der Fahrschule). Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Kreis Düren gemeldet sind, ist das Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle - des Kreises Düren zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, Kölner Landstraße 271, Zimmer 151:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passfoto, 35x45 mm, aktuelle Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Bestätigung Ihrer Fahrschule
    • Antragsformulare liegen allen Fahrschulen im Kreis Düren vor
  • Falls bei einem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis bereits vorhandene Klassen nicht vom Kreis Düren ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die Klassen erteilt hat, notwendig.

für die Klassen A, B, BE, M, L, S, T

  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Teilnahme am 1. Hilfe-Kurs

für die Klassen C1, C1E, C, CE

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe

für die Klassen D, D1, D1E, DE

  • zusätzlich zu den Unterlagen der Klassen C1, C1E, C, CE auch
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O, zu beantragen bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
  • Reaktionstest bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr

Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren werden bei der Antragstellung erhoben.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie der Gebührenübersicht:

Kontakt

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle gerne persönlich oder unter 02421/221036999 zur Verfügung.

Straßenverkehrsamt

Ansprechpartnerinnen

Frau Vanessa Cyzevski
Frau Birgit Hoegen
Frau Stefanie Geuenich

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Sebastian Luenenstrass, stock.adobe.com