Inhalt anspringen

Kreis Düren

Handwerkerparkausweis

Handwerks- und Gewerbebetriebe gemäß § 46 StVO einen NRW-weit gültigen Handwerkerparkausweis bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragen.

Wer hat Anspruch auf den Parkausweis?

Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.

Wo und wie beantrage ich den Parkausweis?

Zuständig sind die örtlich Straßenverkehrsbehörden:

  • in deren Zuständigkeitsbereich die Firma ihren Betriebssitz hat oder
  • in deren Zuständigkeitsbereich gearbeitet wird.

Für Betriebe oder Arbeitsstätten in den Städten Düren und Jülich ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Düren beantragen Sie den Handwerkerparkausweis beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren.

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den folgenden Online-Antrag:

Gebühren

120,- Euro/Jahr

Der Handwerkerparkausweis darf nur im Original verwendet werden.

Wo darf ich parken?

  • Im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Verkehrszeichen 286/290.1 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern),
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO),

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht zum Parken im unmittelbaren Umfeld des Betriebssitzes. 

Welche Voraussetzungen müssen Fahrzeuge erfüllen?

Fahrzeuge müssen

  • auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
  • zum Transport von schwerem oder umfangreichem Material oder Werkzeugen genutzt werden oder
  • als Montage-, Service- oder Werkstattfahrzeug zwecks spezieller Reparatur- oder Montagearbeiten eingesetzt werden.

Wieviele Fahrzeuge können eingetragen werden?

Es können max. 5 Kennzeichen bzw. Fahrzeuge pro Parkausweis eingetragen werden.

Kontakt

Straßenverkehrsamt

Ansprechpartnerin

Frau Monika Croé

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © th-photo - stock.adobe.com