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Kreis Düren

Neuzulassung

Erforderliche Unterlagen

Bei inländischen Fahrzeugen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eine  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  •  Sepa-Lastschriftmandat bezüglich KfZ-SteuerPDF-Datei74,87 kB
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten).
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bei eingeführten Fahrzeuge (Neufahrzeuge)

Bei Zulassungen mit einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen Sie

Zu Beachten!

Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221036900

Straßenverkehrsamt

Erläuterungen und Hinweise