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Kreis Düren

Arbeitsstellen im Straßenraum

Rechtsgrundlage

Nach § 45 Absatz 6 der StVO dürfen Arbeiten öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

Anträge

Sie beantragen diese Genehmigung durch Ausfüllen des Online-Antrages. Den Online-Antrag können Sie per E-Mail (bitte den Button unten links im Antrag zum Senden verwenden), Post oder Fax versenden.

Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren. Befindet sich das Vorhaben jedoch im Stadtgebiet Düren oder Jülich, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde.

Kontakt

Straßenverkehrsamt

Ansprechpartnerinnen

Frau Julia Maldonado Nieto
Frau Ulrike Schneider

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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