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Kreis Düren

Rahmenbedingungen

Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren.
Jobanbieter sind Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben.
Die tägliche Arbeitszeit soll 2 Stunden, die wöchentliche 10 Stunden nicht überschreiten.
Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter müssen sich bei der Taschengeldbörse anmelden und registrieren lassen.

Erläuterungen und Hinweise