m eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Beteiligten an der Taschengeldbörse Vorstellungsgespräche geführt.
Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden.
Jobanbieter und Jugendliche erklären schriftlich, dass für sie beim Bundesamt für Justiz keine Eintragungen im Bundeszentralregister geführt werden („Eintragsfreies Führungs-zeugnis“, vgl. §1, BZRG).
Sollte es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden.
Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

