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Kreis Düren

"Betretungsverbot" für Kitas im Kreis Düren: Nur in Ausnahmen Betreuungsangebote

Kitas und Schulen im Kreis Düren stellen ihren Betrieb nach einem Erlass der Landesregierung ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien (19. April) weitgehend ein. Nur in Ausnahmefällen werden Betreuungsangebote vorgehalten. Wie ist der weitere Betrieb geregelt? Eine Zusammenfassung.

Betreuung in absoluten Ausnahmefällen

Für alle Kitas im Kreis Düren, aber auch die Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Einrichtungen gilt nach einer Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein "Betretungsverbot". Nur in absoluten Ausnahmefällen werden Kinder betreut, deren Eltern in einem Beruf arbeiten, der zwingend ausgeübt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Pflegepersonal, weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln. Zudem gehören Eltern dazu, die im Bereich der öffentlichen Ordnung oder in anderen für die Allgemeinheit wichtigen Bereichen arbeiten (z. B.: Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Lebensmittelversorgung). Väter und Mütter, die in dieser sogenannten "kritischen Infrastruktur" arbeiten, müssen einen schriftlichen Nachweis ihres Arbeitgebers vorlegen, damit ihre Kinder betreut werden (Einzelfragen werden von der jeweiligen Kita-Leitung beantwortet). Ausdrücklich sei nochmals darauf hingewiesen, dass Eltern, die in zwingend notwendigen Berufen tätig sind, ihre Kinder nur dann in die Kita zur Betreuung bringen, wenn es nicht anders geht. Die vom Land verfügten Vorsichtsmaßnahmen greifen nur, wenn so wenig wie möglich Jungen und Mädchen überhaupt betreut werden müssen.

Wenn nur ein Elternteil in einem Job tätig ist, der zwingend ausgeübt werden muss, der andere aber nicht, kann das Kind nicht betreut werden. Somit werden alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegekräfte nach dem Erlass der Landesregierung am Montag arbeiten.

"Diese Maßnahmen sind wichtig, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen beziehungsweise zu verlangsamen", betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. "Es sind für sehr viele Familien einschneidende Maßnahmen. Das ist uns bewusst, und wir bedauern das. Aber im Moment muss die Gesundheit aller an allererster Stelle stehen." Ausdrücklich weisen das Land und der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, darauf hin, dass die Kinder nun nicht von Personen betreut werden, die laut Robert Koch-Institut als besonders gefährdet gelten, also zum Beispiel ältere Menschen wie die Großeltern.

Der Betrieb in Schulen ist ähnlich geregelt wie der in den Kitas. Die Schulen sind vom 16. März an bis nach den Osterferien grundsätzlich geschlossen. Damit Eltern die Möglichkeit haben, sich auf die Situation einzustellen, können sie entscheiden, ihre Kinder bis einschließlich Dienstag (17.3.) zur Schule zu schicken. Sie werden betreut, der Unterricht ruht bereits. Ab Mittwoch werden wie in den Kitas nur noch Schüler betreut, deren Eltern in Berufen arbeiten, die zwingend ausgeübt werden müssen. Das NRW-Schulministerium schreibt auf seiner Homepage: "Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst."

Unterdessen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Besuchseinschränkungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Seniorenheime verfügt. Danach sind Besuche ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken (je Bewohner im Regelfall eine Person pro Tag / maximal 1 Stunde).

Morgen ist die Bürger-Hotline des Kreises wieder von 9 bis 15 Uhr unter 02421/221053920 erreichbar. Heute gingen 235 Anrufe ein. Darüber hinaus steht die NRW-Hotline 0211/91191001 für allgemeine Fragen zur Verfügung. Sobald es etwas Neues gibt, informieren wir.

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