Begriffe der Schutzgebiete kurz erklärt
Landschaftsplanung - Was ist das?
Ein Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Natur und Landschaft. Als Träger der Landschaftsplanung stellen die Kreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet Landschaftspläne auf. Dabei müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Die Pläne werden nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren durch den Kreistag als Satzung erlassen.
Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, das heißt alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.
Aufbau und Inhalt der Landschaftspläne
Aufbau der Landschaftspläne
Die Landschaftspläne im Kreis Düren bestehen aus einem Kartenteil und einem Textteil.
In der sog. Entwicklungs- und Festsetzungskarte sind die Entwicklungsziele (in flächigen Farben), die verschiedenen schutzwürdigen Gebiete und Objekte (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale) sowie die Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes dargestellt.
Jede dieser Festsetzungen hat eine spezielle Nummer (z.B. 2.1-... für die Naturschutzgebiete), die im Textteil unter der entsprechenden Rubrik ausführlich beschrieben ist.
Der Textteil besteht aus einer Spalte mit der textlichen Darstellung bzw. Festsetzung (rechtsverbindlich) und einer Erläuterungsspalte. In der ersten Spalte sind z.B. die (behördenverbindlichen) Entwicklungsziele sowie der Schutzzweck der einzelnen Schutzgebiete formuliert und die (allgemeinverbindlich) notwendigen Verbote und Gebote festgesetzt. Der Erläuterungsbericht (nicht rechtsverbindlich) dient dem besseren Verständnis der Festsetzungen.
Inhalt der Landschaftspläne
Die Landschaftspläne umfassen alle Bereiche außerhalb der Ortslagen und der bebaubaren Flächeninnerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne.
Durch die Schutzgebietsfestsetzungen gewährleisten die Landschaftspläne einen Schutz der abwechslungsreichen und jeweils einmaligen Landschaft. Der jeweilige Schutzgegenstand, der jeweilige Schutzzweck sowie die jeweils zu beachtenden Verbote (und gegebenenfalls Gebote) ergeben sich aus den Festsetzungen des jeweiligen Landschaftsplanes.
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilliger und einvernehmlicher Basis mit den Betroffenen (Eigentümern u.a.) im Rahmen des Vertragsnaturschutzes realisiert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Anpflanzungsmaßnahmen oder die Pflege kleinräumiger und schützenswerter Biotope.
Auch die im Landschaftsplan festgesetzten Gebote werden in Verbindung mit den notwendigen Pflege- und Entwicklungsplänen/-konzepten in Naturschutzgebieten mit den Grundstückseigentümern und sonstigen Betroffenen abgestimmt. Hierzu gehören zum Beispiel auch gezielte Lenkungsmaßnahmen in ökologisch wertvollen Bereichen.
In Aufstellung befindliche Landschaftspläne
Grundsätzliche Informationen
Die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Aufstellung der Landschaftspläne im Kreis Düren können Sie hier im Grundsatzpapier vom 23.05.2006 nachlesen:
Landschaftsplan 4 Düren
Die Aufstellung des Landschaftsplanes Düren wurde vom Kreistag am 08.12.2022 beschlossen. Vom zwischenzeitlich beauftragten Planungsbüro wurden hierfür in einem ersten Schritt die raumplanerischen Grundlagen zusammengestellt. Diese Planungsgrundlagen sind in den unten downloadbaren „Grundlagenkarten“ einsehbar.
Diese Karten beinhalten noch keine (vorgesehenen) Festsetzungen eines Landschaftsplanes – und stellen insbesondere auch nicht die endgültige Abgrenzung zum baulichen Innenbereich dar - sondern spiegeln nur die momentan vorhandenen Planungsgrundlagen wieder (z.B. schon vorhandene Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Flächennutzungsplanbereiche, Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) gem. Regionalplan, geschützte Biotope, Biotope gemäß Biotopkataster usw.) und sind zur Vorabinformation von Bürgern und Betroffenen im Internet eingestellt.
Das eigentliche Verfahren mit Vorstellung eines Vorentwurfes beginnt erst mit der sogenannten „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ und der „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“, die für den Winter 24/25 vorgesehen sind.
Landschaftsplan 4 - Düren
Rechtskräftige Landschaftspläne
Hier finden Sie hochaufgelöste Darstellungen der Landschaftspläne
Landschaftsplan 1 - Vettweiß
Landschaftsplan 2 - Rur- und Indeaue
- Satzungstext (LP II)PDF-Datei3,73 MB
- Strategische Umweltprüfung LP 2PDF-Datei401,81 kB
- Übersichtskarte BlattschnittePDF-Datei4,68 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 1PDF-Datei2,76 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 2PDF-Datei4,75 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 3PDF-Datei4,15 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 4PDF-Datei3,50 MB
Landschaftsplan 3 - Kreuzau/Nideggen
Landschaftsplan 5 Aldenhoven/Linnich-West
Landschaftsplan 6 - Heimbach
Landschaftsplan 7 - Hürtgenwald
Landschaftsplan 8 - Langerwehe
Landschaftsplan 11 Titz/Jülich-Ost
Ordnungsbehördliche Verordnungen
Aktuell sind noch nicht in allen Kommunen und Bereichen des Kreis Düren Landschaftspläne aufgestellt. Der Erhalt besonders schützenswerte Bereiche und Biotope wird daher bis zur Rechtskraft eines entsprechenden Landschaftsplans über Verordnungen der Bezirksregierung Köln sichergestellt.
Hier finden Sie hochaufgelöste Darstellungen der Verordnungen
Verordnungen über Naturschutzgebiete
Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete
Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile
Verordnungen über Naturdenkmäler
Erholungs- und Freizeitnutzung
Kontakt
Ort
Umweltamt
Kreisverwaltung Düren
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Barrierefreier Zugang
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
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Herr Lothar Gerhards
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 607a (Haus B)
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Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr