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Kreis Düren

Jagdscheinerteilung

Die Bearbeitung von Anträgen auf Jagdscheinerteilung und Verlängerung erfolgt grundsätzlich auf postalischem Wege. Hierzu können Sie uns die Unterlagen per Post oder durch Einwurf zukommen lassen und bekommen den Jagdschein mit Gebührenrechnung per Post zurückgesandt.
Darüber hinaus ist auch eine Bearbeitung Ihres Antrages vor Ort wieder möglich. Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner zwecks Terminvergabe.

Voraussetzungen

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Beim Kreis Düren als untere Jagdbehörde werden die Jagdscheine erteilt und verlängert.

Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung abgelegt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt sowie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.

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AnsprechpartnerInnen

Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Frau Irmtraud Bouska
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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