Mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden Vorhaben, die neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende langfristig sichern, ganz im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung. Die Wirtschaftsförderung Kreis Düren steht Ihnen als erster Ansprechpartner zum RWP zur Verfügung und berät Sie zu Ihrem Vorhaben ganz individuell. Für einen ersten Überblick liefern wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zum RWP:
Wer kann gefördert werden?
Gewerbliche Unternehmen, deren Tätigkeit gemäß Wirtschaftszweig-Klassifikation in der Positiv- oder bedingten Positivliste des Programms aufgeführt ist.
Was wird gefördert?
Das RWP unterstützt:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- den erstmaliger Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulungen in gewerblichen KMU
- die Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
- Bei Investitionsvorhaben ist eine sachkapitalbezogene Förderung oder eine lohnkostenbezogene Förderung möglich
- Mindestinvestitionssumme (Bagatellgrenze): 150.000 €
- Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank erforderlich
Wie hoch ist der Zuschuss?
Förderhöchstsätze im Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
- Kleine Unternehmen: 20 %
- Mittlere Unternehmen: 10 %
Höchstsätze im Bereich der De-Minimis-Verordnung nach Maßgabe der maximalen Beihilfeintensität von 300.000 €:
- Kleine Unternehmen: 45 %
- Mittlere Unternehmen: 35 %
- Große Unternehmen: 20 %
Für Transformations- und nicht-investive Vorhaben gelten abweichende Fördersätze.
Wo gibt es weitere Informationen und wie erfolgt die Antragstellung?
Weitere Informationen hat die NRW.BANK auf ihrer Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Antragstellung kann digital über ein Kundenportal (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen.
Ihre Ansprechpartner im Kreis Düren
Wir beraten Sie gerne zu allen Voraussetzungen des RWP und begleiten Ihr Investitionsvorhaben – persönlich, unkompliziert und lösungsorientiert.

