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Kreis Düren

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Eigenheimförderung

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen. Gefördert werden Haushalte mit:

  • mindestens einer volljährigen Person und einem Kind im Sinne des § 32 I-V Einkommenssteuergesetz (EStG) oder Schwangerschaft oder
  • einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von 50%, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Gefördert werden:

  • der Neubau von Wohnungen, entweder im eigenen Haus (Eigenheim) oder als eigengenutzte Eigentumswohnung,
  • der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
  • der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen,
  • die Neuschaffung im Bestand durch Nutzungsänderung vorhandener Gebäude,
  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung durch Anbau oder Aufstockung eines Wohngebäudes.

Beratung

Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie mit Fördermitteln ist eine persönliches Gespräch empfehlenswert.

Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bieten wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches eine neutrale, unabhängige und kostenlose Finanzierungsberatung einschließlich der Aufstellung eines Finanzierungsplanes an.   Die Erstellung eines Finanzierungsplanes bezieht sich nicht nur auf konkrete Maßnahmen, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Finanzierungsrahmen (Wie hoch dürfen die Gesamtkosten meines Bauvorhabens sein?) zu ermitteln. Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Gesprächstermin mit zuständigen Mitarbeiter der Wohnraumförderung.

Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über Einkünfte des letzten Jahres sowie aktuelle Einkommensnachweise und ein Expose zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.

Weiter Informationen zur Eigenheimförderung erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.

Kontakt

Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung

Ansprechpartner

Herr Udo Kuck
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © Romolo Tavani, stock.adobe.com