Weitere Informationen zu den Befugnissen des/der Inhabers/in
Der/die Inhaber/in dieses Dienstausweises ist berechtigt,
- die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, den/die Inhaber/in dieses Ausweises bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren;
- bei Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Die Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 Strafgesetzbuch;
- mündliche Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OWiG).
Der Ausweis ist Eigentum des Kreises Düren und ist bei Austritt sowie bei Ablauf, zurückzugeben.