Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisch informiert.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie für die Abmeldung folgende Unterlagen mit:
1. Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder mit unbeschädigten Stempelplaketten
Wichtig: Die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeitenden entstempelt werden. Die Plaketten (Kreissiegel / Landeswappen) werden dabei unkenntlich gemacht.
2. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – nur in Ausnahmefällen
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist normalerweise nicht erforderlich.
Er wird nur benötigt, wenn:
- das Fahrzeug verschrottet wird und
- gleichzeitig ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird.
Gebühren
- 16,80 Euro
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

