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Kreis Düren

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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisch informiert.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie für die Abmeldung folgende Unterlagen mit:

1. Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder mit unbeschädigten Stempelplaketten

Wichtig: Die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeitenden entstempelt werden. Die Plaketten (Kreissiegel / Landeswappen) werden dabei unkenntlich gemacht.

2. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – nur in Ausnahmefällen

Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist normalerweise nicht erforderlich.
Er wird nur benötigt, wenn:

  • das Fahrzeug verschrottet wird und
  • gleichzeitig ein Verwertungsnachweis vorgelegt wird.

Gebühren

  • 16,80 Euro

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise