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Kreis Düren

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisiert benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Auto abmelden wollen, müssen Sie

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

mitbringen.

Bei Außerbetriebsetzungen wird auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verzichtet.

Ausnahme: Das Fahrzeug soll verschrottet werden und es wird gleichzeitig ein Verwertungsnachweis vorgelegt. In diesem Fall muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden.

Hinweis

Kennzeichenschilder müssen mit unversehrten Stempelplaketten vorgelegt werden und dürfen erst nach Aufforderung entstempelt werden! Das heißt, dass die Plaketten (Kreissiegel oder Landeswappen) müssen unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 16,80 Euro

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise