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Kreis Düren

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Ausfuhrkennzeichen

Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen.

Am Samstag werden keine Ausfuhrkennzeichen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens folgende Unterlagen im Original mit:

1. Ausweisdokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (keine Kopie)
  • Wenn im Ausweis keine aktuelle Adresse steht: aktuelle Meldebescheinigung oder ein anderer amtlicher Adressnachweis
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis/Reisepass der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers

2. Fahrzeugunterlagen

  • Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr (Dreifachkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, zur Entwertung)
  • Hinweis: Zur Identifizierung ist die Vorführung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt Düren erforderlich. Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Düren befinden.

3. Zahlungsunterlagen

4. Falls Sie eine Vertretung schicken

Weitere Informationen

  • Die Gültigkeit eines Ausfuhrkennzeichens beträgt maximal 12 Monate (abhängig vom Versicherungszeitraum).
  • Das Fahrzeug darf nur innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums im In- und Ausland gefahren werden.
  • Der letzte Gültigkeitstag ist auf den Kennzeichenschildern vermerkt.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Coloures-Pic - stock.adobe.com