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Kreis Düren

Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr

Allgemeines

Fahrzeuge über einer zulässigen Höchstmaße von mehr als 3,5 Tonnen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, sind mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, wenn sie nach dem 30.04.2006 zugelassen wurden. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr. Sie wird für fünf Jahre ausgestellt.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5 Werktage nach Antragstellung zugestellt bzw. abholbereit.

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Bildnachweise

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