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Kreis Düren

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Fischerprüfung

Allgemeines

Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein.
Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung
erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.

AnsprechpartnerInnen

Frau Maike Strick
Sachbearbeitung
Frau Irmtraud Bouska
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Maurice Tricatelle - stock.adobe.com