Allgemeines
Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein.
Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung
erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Prüfungstermine
Prüfungsinhalte
Prüfungsvorbereitung
Gebühren
Fischereischein
Anmeldung
AnsprechpartnerInnen
Frau Strick
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt
Herr Gehrke
Sachbearbeitung
Ort
Zeiten
Kontakt

