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Kreis Düren

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Gewerbeuntersagungen

Dem Kreis Düren obliegt mit Ausnahme der im Bereich der Stadt Düren gelegenen Gewerbebetriebe die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren.

Unternehmer müssen neben zahlreichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten usw. laufende Steuern an das Finanzamt, Beiträge an die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaften entrichten. Wenn hohe Rückstände vorliegen oder schleppende Zahlungen erfolgen, wird durch die genannten Behörden oftmals die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen persönlicher Unzuverlässigkeit angeregt.
Dabei ist als unzuverlässig anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn der Unternehmer entweder nicht willens aber auch nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse liegende einwandfreie Führung seines Betriebes zu gewährleisten.

Zum Schutz der Allgemeinheit aber auch der im Betrieb beschäftigten Personen kann daher jede selbständige Führung einer Einzelfirma, die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt werden, die zwangsweise mit einem Zwangsgeld oder einer Betriebsschließung durchgesetzt werden kann.

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