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Kreis Düren

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

nach behördlichem oder gerichtlichem Entzug

Allgemeines

Durch unanfechtbare Behördenentscheidung oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung werden Fahrerlaubnisse entzogen und im Fall einer gerichtlichen Entscheidung die zuständige Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Durch den Entzug ist die bisherige Fahrerlaubnis erloschen. Mit Ablauf der Sperrfrist darf der alte Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden. Es muss vielmehr die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen werden.

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