Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden
- vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden
Hinweis: Oldtimer benötigen ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, das die Betriebserlaubnis gemäß § 23 StVZO nachweist.
Kennzeichen: Oldtimerfahrzeuge erhalten ein „H“ am Ende der Buchstaben-Ziffern-Kombination.
Erforderliche Unterlagen
Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
1. Fahrzeugunterlagen
- Gutachten gemäß § 23 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei angemeldeten Fahrzeugen die Kennzeichenschilder
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
2. Versicherungs- und Steuerunterlagen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-SteuerPDF-Datei74,87 kB
- Hinweis: Wenn der Steuerzahler abweicht, müssen beide Personen unterschreiben
- Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände bestehen
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Gebührenrückstände aus früheren Zulassungs- oder Verwaltungsvorgängen bestehen.
3. Personen- und Eigentumsnachweise
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug + Vollmacht
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
4. Zulassung auf Minderjährige
- Nur möglich bei Behinderung des Kindes und Einwilligung beider Eltern
- Personalausweis + schriftliche Erklärung der Eltern
- Ausweis + Schwerbehindertenausweis des Kindes
- Alleinige Personensorge: durch Urteil/Beschluss des Familiengerichts nachzuweisen
- Kinderausweis: kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden; wird sofort ausgestellt, kann in jedem Alter beantragt werden
Rechtsgrundlage
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

