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Kreis Düren

Wechselkennzeichen

Allgemeines

Ein Halter kann für maximal zwei seiner Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen beantragen. Möglich ist die Zuteilung von Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, Wohnmobile), O1 (Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht) und L (Krafträder, Quads). Die Fahrzeuge müssen dabei in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Abmessungen sowie Anzahl der Kennzeichen müssen identisch sein. Die Zulassung mit Oldtimerkennzeichen ist auch möglich, die Zulassung als Saisonkennzeichen hingegen nicht.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, dem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil, der am Fahrzeug verbleibt.

Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer oder Elektrofahrzeuge sein. Der Buchstabe "H" des Oldtimerkennzeichens bzw. der Buchstabe "E" des Elektrofahrzeugs ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.

Es darf immer nur eines der Fahrzeuge, an dem das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und dort abgestellt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherer können Rabatte bei den Versicherungsbeiträgen zu Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen einräumen.

Die Kfz-Steuer muss für jedes Fahrzeug voll entrichtet werden.

Rechtsgrundlage

Gebühren

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen. Daher variieren die Gebühren von Fall zu Fall.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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