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Kreis Düren

E–Kennzeichens für Elektrofahrzeuge

Das neue Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und eine am 26.09.2015 in Kraft getretene Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ermöglichen jetzt die Ausgabe eines E-Kennzeichens für Elektrofahrzeuge.

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch vielfältige Anreize den Erwerb von Elektromobilen zu fördern.

Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen – soweit entsprechende Regelungen geschaffen werden,

  • Parkplätze an Ladesäulen,
  • entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze,
  • Ausnahmen von Zu – und Durchfahrtsbeschränkungen und
  • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

nutzen.

Diese Regelung gilt nicht nur für reine Elektrofahrzeuge, sondern auch

  • für besonders umweltfreundliche, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge

und

  • für Brennstoffzellenfahrzeuge.

Voraussetzung ist ein KFZ-Kennzeichen, das mit dem Buchstaben „E“ besonders gekennzeichnet ist. Die Kennzeichen werden von den jeweiligen Zulassungsstellen ausgegeben. 

Ein E-Kennzeichen erhalten nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die höchstens 50g CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km erreichen.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge erhalten auf Antrag eine Plakette mit dem Buchstaben "E".

Gebühren

Bei der Zuteilung des E-Kennzeichens fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,80 € an.

Die Ausstellung einer E-Plakette für im Ausland zugelassener Fahrzeuge kostet 11,- €.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise