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Kreis Düren

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Elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassung von Fahrzeugen

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich.

Seit dem 01.03.2008 ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die früher bekannte Versicherungsdoppelkarte.
Mit der eVB können Zulassungen einfacher, schneller und sicherer durchgeführt werden.

Für welche Kennzeichen gilt die eVB?

Die eVB gilt für alle Kennzeichenarten, außer für:

  • Ausfuhrkennzeichen
    → Hier werden weiterhin die bisherigen Versicherungsbestätigungen benötigt.

Wie funktioniert die eVB?

Sie erhalten von Ihrer Kfz-Versicherung einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die sogenannte eVB-Nummer.

Diese geben Sie bei der Zulassungsstelle an – entweder:

  • persönlich, telefonisch, schriftlich
  • oder durch eine bevollmächtigte Person.

Mit der eVB-Nummer kann die Zulassungsstelle alle nötigen Versicherungsdaten elektronisch abrufen.
Darin ist u. a. festgelegt:

  • für welches Fahrzeug
  • unter welchen Bedingungen
  • auf welchen Halter

die Zulassung erfolgen darf.

Wichtiger Hinweis

Der elektronisch übermittelte Datensatz ist für die Zulassungsstelle verbindlich.
Papier-Versicherungsdoppelkarten können nicht mehr als Alternative verwendet werden.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Kfz-Versicherung oder die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Düren gern weiter: Telefon: 02421 / 221036900

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise