Allgemeines
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis. Diese ist in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt – je nach Fahrzeugtyp. Für jede Klasse gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Unterlagen.
Antragstellung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis erweitern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen – unabhängig davon, bei welcher Fahrschule Sie eingeschrieben sind.
Das bedeutet konkret:
- Wenn Sie im Kreis Düren wohnen, sind wir zuständig.
- Wenn Ihre Fahrschule im Kreis Düren liegt, Sie aber nicht im Kreis Düren wohnen, dann ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort zuständig – nicht wir.
Der Antrag kann
- persönlich,
- durch eine bevollmächtigte Person oder
- postalisch gestellt werden.
Hinweis:
Bei postalischer Antragstellung fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15,20 € an, da ein Gebührenbescheid erstellt wird.
Bitte keine Bargeldbeträge mitschicken. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, nach dessen Erhalt Sie die Gebühr überweisen können.
Nach Eingang Ihres Antrags werden Ihre Unterlagen geprüft. Fehlen erforderliche Dokumente, senden wir den Antrag unbearbeitet an Sie zurück.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Danach beauftragen wir die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Beauftragung keine weitere Nachricht von uns erhalten.
Alle weiteren Informationen zur Fahrausbildung und zu den Prüfungen erhalten Sie direkt von Ihrer Fahrschule.

